Ermäßigungen / Mindestteilnehmerzahl

Gebührenermäßigung

Hier finden Sie die aktuellen Bedingungen, die jeweils vor der Printversion unserer Gebührenordnung Geltung hat ist:
Geschwisterermäßigung: Geschwisterermäßigung kann auf vorherigen schriftlichen Antrag in dringenden Fällen gewährt werden, sofern es die Finanzlage der Kunstschule erlaubt. Das 1. Kind zahlt 100 %, das 2. Kind 90 % und jedes weitere Kind 80 % der Gebühr, solange die Kinder gleichzeitig angemeldet sind. Sozialermäßigung: Sozialermäßigung kann auf schriftlichen Antrag gewährt werden.

Bitte beachten Sie: ab 2026 gewähren wir Ermäßigungen nur noch in dringenden Fällen.


Mindestteilnehmerzahl

Wird im Elementarkurs eine Mindestteilnehmerzahl von 6, sowie im Grundkurs oder im Aufbaubereich eine Mindestteilnehmerzahl von 4 unterschritten, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Unterrichtes mehr. Gesonderte Vereinbarungen können in Absprache mit Kursleiter/in und Schulleitung getroffen werden.