Ermäßigungen / Mindestteilnehmerzahl
Gebührenermäßigung
Geschwisterermäßigung: Geschwisterermäßigung kann auf Antrag in dringenden Fällen gewährt werden. Das 1. Kind zahlt 100 %, das 2. Kind 80 % und jedes weitere Kind 60 % der Gebühr, solange die Kinder gleichzeitig angemeldet sind. Sozialermäßigung: Sozialermäßigung kann auf Antrag gewährt werden.
Mindestteilnehmerzahl
Wird im Elementarkurs eine Mindestteilnehmerzahl von 6, sowie im Grundkurs oder im Aufbaubereich eine Mindestteilnehmerzahl von 4 unterschritten, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Unterrichtes mehr. Gesonderte Vereinbarungen können in Absprache mit Kursleiter/in und Schulleitung getroffen werden.