Ferien- und Feiertagsregelung / Gesamtschulveranstaltungen

In den Schulferien des Landes Baden-Württemberg finden in der Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse keine Kurse statt. Hier werden spezielle Ferienworkshops angeboten. Kursstunden am letzten Nachmittag vor den Ferien können in der Regel nicht mehr erteilt werden, wenn der Kurs nicht in Jugendkunstschuleigenen Räumen stattfindet.

Dies betrifft die Oster-, Pfingst-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien. Sofern eine Schule, deren Räume die Jugendkunstschule mitnutzt, ihre sogenannten "beweglichen Ferientage" mit den Schulferien verbindet, oder an Feiertage anhängt, muss sich die Jugendkunstschule mit ihrem Unterricht nach der entsprechenden Schule richten.

Sollte eine Gruppe besonders häufig von einem beweglichen Ferien- oder von einem Feiertag betroffen sein (mehr als 3 mal im Semester), kann der/die Kursleiter/in einen zusätzlichen Termin, Ausstellungsbesuch o.ä. mit den Teilnehmern vereinbaren.

Achtung:

Bei Gesamtschulveranstaltungen der Jugendkunstschule fällt der Unterricht am entsprechenden Nachmittag aus. Die zu den Kursen an diesem Tag angemeldeten Teilnehmer haben an diesem Nachmittag die Gelegenheit an allen zur Veranstaltung angebotenen Aktivitäten kostenlos teilzunehmen. Dies betrifft Mitmachnachmittage, Tage der offenen Tür, Weltkindertag, Feste, Ausstellungen o.ä.

Einmal im Jahr veranstaltet die Jugendkunstschule einen pädagogischen Tag, welcher der Fortbildung der Kursleiter/innen dienen soll. An diesem Tag findet kein Kurs statt. Dies wird den Teilnehmenden rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Ausgefallener Unterricht wird nach Möglichkeit nachgeholt.