Verhalten in der Schule / Versicherungen / Gebühren
Verhalten in der Schule
a) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die pädagogischen Anordnungen der Lehrkräfte zu beachten.
b) Die Einrichtung der Schule ist pfleglich zu behandeln. Das Rauchen im Schulgebäude ist verboten. Schuldhaft verursachter Schaden ist zu ersetzen.
c) Unentschuldigtes Fehlen oder Nichtbeachten der Schulordnung können im Wiederholungsfalle nach Abmahnung des Teilnehmers und Unterrichtung der Erziehungsberechtigten zum Ausschluss aus der Schule führen.
d) In den unter 11.c) genannten Fällen ist die Teilnehmergebühr bis zum Ende des Semesters nach Schulausschluss weiterzuzahlen.
Versicherungen
Die Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse e.V. hat für alle Teilnehmenden eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Unfallversichert sind die Teilnehmenden auch bei dem Besuch von Veranstaltungen unter Führung oder Leitung einer Lehrkraft und auf dem direkten Weg zu und von dem Kursort, zu und von den Veranstaltungsorten der Jugendkunstschule. Die Teilnehmenden sind gehalten während des Unterrichtes Arbeitskleidung zu tragen, da eine Haftung von Seiten der Jugendkunstschule für verschmutzte oder beschädigte Kleidung nicht übernommen werden kann.
Gebühren
Anmeldegebühr: siehe Punkt 3. Schul- und Gebührenordnung. Die Höhe von Kursgebühren und Materialkosten geht aus der Beschreibung der einzelnen Kursarten im Kurs-Programm hervor. Die Kursgebühren sind jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zu begleichen. (Siehe Vordruck für Einzug auf dem Anmeldeformular.) Bei Abmeldung von einem Workshop oder Projekt bis 5 Wochentage vor Beginn, oder Nicht-Inanspruchnahme der Buchung, wird eine Stornogebühr von 10 % der Gesamtgebühr erhoben. (Ausgenommen bei Vorlage eines ärztlichen Attests.)
Erfüllungsort
Erfüllungsorte sind Heidelberg, Dossenheim und Schriesheim. Gerichtsstand ist Heidelberg.
Inkrafttreten
Diese Schul- und Gebührenordnung tritt am 01.05. 2012 in Kraft